M E N U E
[ 1 ]
Brauche Hilfe ! /// Necesito ayuda ! /// Need help !
[ 2 ]
Was ich sonst so mache ?!
What else do I do ?
¿ Qué más hago ?
[ 3 ]
"Ley de Violencia de Género"
Das Gesetz, um den Kampf der Geschlechter zum Vorteil des 'System' zu nutzen !
The law to use the struggle of the sexes for the benefit of the 'system' !
¡ La ley para usar la lucha de los sexos en beneficio del 'sistema' !
Etwas zu Notwendigkeiten im Umgang mit der hiesigen Gerichtsbarkeit und auch dieser Behörde 'Auswärtiges Amt' in Dlandia ! /// Algo para las necesidades en el trato con la jurisdicción local y también esta autoridad 'Ministerio de Asuntos Exteriores' de Allemania ! /// Something to necessities in dealing with the local jurisdiction and also this authority 'Foreign Office' of Germany !
:: T O P ::
: D E :
Brauche Hilfe !
Und das noch dringend ! + !
Kannst du / willst du helfen ???
Zum Beispiel : Wohnen gegen Arbeiten !
Deine Internetseite beispielsweise ...
Oder Abwaschen. Das Klo reinigen . . .
Brauche noch etwa einen Monat auf der Insel, um ein paar Sachen zu klären.
Ein paar Informationen zu dem Wie !
[
http://www.volcansolymar.org/arico/ayuda_20180404.pdf ]
Ein paar Informationen zu dem Warum und Wieso !
[
http://volcansolymar.org/ley01/bverfg_egmr_mail.htm ]
Da geht es um deine Menschenrechte. Das sollte dich schon interessieren !
arno : 622580026 : WhatsApp :
:: T O P ::
: E S : ~ ~
Necesito ayuda !
¡ + ¡ Y eso todavía urgentemente ! + !
¿ Puedes / quieres ayudar ?
Por ejemplo : ¡ Vivir contra el trabajo !
Su sitio web, por ejemplo ...
O lavar los platos. Limpia el inodoro . . .
Necesito otro mes en la isla para aclarar algunas cosas.
¡ Alguna información sobre cómo !
[
www.volcansolymar.org/arico/ayuda_20180404.htm ]
¡ Alguna información sobre el por qué y por qué !
[
www.volcansolymar.org/ley01/bverfg_egmr_mail.htm ]
Se trata de tus derechos humanos. Eso debería interesarte !
[ USE EL BOTÓN DE TRADUCCIÓN DE GOOGLE ]
arno : 622580026 : WhatsApp :
:: T O P ::
: E N :
Need help !
And that still urgently ! + !
Can you / do you want to help ???
For example: Living against work !
Your website, for example ...
Or washing dishes. Clean the toilet.
Need another month on the island to clear up a few things.
Some information about how !
[
www.volcansolymar.org/arico/ayuda_20180404.htm ]
Some information about the big why !
[
www.volcansolymar.org/ley01/bverfg_egmr_mail.htm ]
It's about your human rights. That should interest you !
[ USE GOOGLE TRANSLATION BUTTON ]
arno : 622580026 : WhatsApp :
:: T O P ::
Was ich sonst so mache ?!
What else do I do ?
¿ Qué más hago ?
www.tom2020.org
:: SCHRITT / STEP / PASO N°4 ::
: D E : www.volcansolymar.org/crowd/steps_1_de_rainbow.pdf
Da geht es um einige Patentanmeldungen für Massenartikel als Finanzierung.
Und um eine vollkommen verrückte Wahl zu einem Weltsprecher im Jahr 2020 !
Mir fällt da aber auch wirklich nichts Besseres ein. Seit knapp 18 Jahren nicht ...
Basierend auf der Idee von
Andreas Eschbach in seinem Buch " 1 Billion Dollar " !
Kann ich auch gerne als PDF zuschicken. 1400 Seiten einfach nur nett getippt.
: E N : www.volcansolymar.org/crowd/steps_1_en_rainbow.pdf
There are some patent applications for mass-produced articles as financing.
And a completely crazy election for a world speaker in 2020 !
But I can not think of anything better. For almost 18 years now ...
Based on the idea of
Andreas Eschbach in his book "1 Billion Dollar" !
: E S : ~ ~ ¿Alguien quiere traducir eso ?
Allí encontrará algunas solicitudes de patentes para artículos de producción masiva como financiación.
¡Y una elección completamente loca para un orador mundial en 2020!
Pero no puedo pensar en nada mejor. Por casi 18 años ...
¡Basado en la idea de
Andreas Eschbach en su libro "1 Billion Dollar" !
:: T O P ::
[ USE GOOGLE TRANSLATION BUTTON ]
[ USE EL BOTÓN DE TRADUCCIÓN DE GOOGLE ]
Etwas
zu Notwendigkeiten im Umgang mit der hiesigen Gerichtsbarkeit und
auch dieser Behörde 'Auswärtiges Amt' . . .
Im
spanischen Rechtssystem brauche ich einen Anwalt.
Ohne
Anwalt läuft hier ( eigentlich ) gar nichts.
Und
bitte kommt mir nicht diesen Pflichtverteidigern.
In
dem Zusammenhang ein Schreiben an die hiesige Staatsanwaltschaft
wegen so einem Recurso de Reforma, also einem Berufungsverfahren :
http://www.volcansolymar.org/ley01/juzgado_procuradora_20180304_de.pdf
http://www.volcansolymar.org/ley01/juzgado_procuradora_20180304_es.pdf
=
Hier steht wegen diesem " Versäumnis " der
Pflichtanwälte die Interessen eines Mandanten wahr zu nehmen
eigentlich alles Wesentliche drin !
Zugegeben.
Eine erstklassige Argumentation bei einer Verfassungsbeschwerde bzw.
bei der obersten Gerichtsbarkeit in Spanien.
Und
/ oder dann auch in Folge einer Klage beim EU – Gerichtshof für
Menschenrechte. Nur. Was nützt mir das Hier und Heute ? + !
Diese
Verfassungsbeschwerde, eher so eine rhetorische Maßnahme, und
anschließend ein Besuch in Deutschland ist derzeit einfach
angesagt.
Vorab
muss ich hier bei der Staatsanwaltschaft und der hiesigen
Gerichtsbarkeit ( nur ) klären, dass ich wegen der geltenden
'Hoheitsgewalt' meines Gastlandes Spanien, sprich diesen Auflagen des
Urteil 60 Tage gemeinnützige Arbeit etc., zur Stabilisierung und
langfristigen Sicherung meiner Lebensgrundlage erst mal kurz nach
Deutschland muss. Und dann auch wieder zurück nach Teneriffa in
meine Wahlheimat muss / will, um den Auflagen der Gerichtsbarkeit
dann freudigen Herzens zu entsprechen.
Das
stelle ich mir eigentlich nicht allzu kompliziert vor so ein
Schreiben von den Instanzen hier zu bekommen. Wenn mir z.B. Myrna
dabei helfen könnte mit dieser „ Feministengang “
umgehend bei Gericht und Staatsanwaltschaft überhaupt Klartext
reden zu können. Sonst wird da nicht allzu viel laufen !!! Bzw.
gar nichts. So jedenfalls meine Erfahrung der letzten 7 Monate . . .
Mit
so einem Schreiben habe ich die Möglichkeit über das
Honorarkonsulat in Puerto de la Cruz einen Flug nach Deutschland zu
beantragen. Ohne so ein Schreiben der hiesigen Justiz funktioniert da
100 % einfach rein gar nichts !
Beantragen
bedeutet zwar nicht, dass ich das Geld für eine "Heimführung"
dann auch bekomme. Aber so ein ablehnender Bescheid, den ich
anzunehmend aber nicht bekommen werde, ist doch auch etwas Feines . .
.
Etwas
um meine Argumentation entsprechend zu begründen . . .
Dazu
ein Bescheid vom 13.11.2017 des Konsulat in Las Palmas de Gran
Canaria : » Eine Hilfe
nach $ 5 KG zur Rückführung nach Deutschland kann -
insbesondere innerhalb der EU - nicht gewährt werden, damit sich
der Betroffene einem
möglichen Strafverfahren in seinem Aufenthaltsland entziehen
kann. « :
[
>http://www.volcansolymar.org/ley01/lasp.auswaertiges-amt_20171113_bescheid.pdf
]
In
meiner Erwiderung dazu habe ich die offensichtlichen Mängel des
ausgefertigten Bescheid in aller Ausführlichkeit dargelegt.
[
http://www.volcansolymar.org/ley01/lasp.auswaertiges-amt_20171119.pdf
]
Insbesondere
» Ihr alleiniger Wunsch nach Deutschland zurückzukehren,
ist nicht ausreichend. « war dabei maßgeblich in der
Begründung bei der Anfechtung des erfolgten Bescheid.
Die
frühzeitig; bereits 4 Tage nach Erstattung der Falschanzeige
durch meine ehemalige Lebensgemeinschaft, Fr. Ulrike Schneider;
beantragte Rechtshilfe wurde dabei übrigens kein Mal erwähnt
oder gar im Handeln der Behörde berücksichtigt.
Auch
der Hinweis seitens 'Auswärtiges Amt' bzw. Konsulat in dem
betreffenden Bescheid » Es besteht derzeit kein Anlass für
die Annahme, dass bei einem nicht sofort erfolgenden Rückflug
nach Deutschland bei Ihnen Gefahr für Leib oder Leben drohen. «
ist eindeutig. Selbst mit einem Attest eines behandelnden Arztes
wegen dieser verschleppten Lungenentzündung, was natürlich
auch wieder Geld kosten würde was ich nicht habe, wäre die
Argumentation der Behörde : „ Ich kann ja jederzeit hier
in ein Krankenhaus.“
Wer
die Zustände hier im öffentlichen Gesundheitswesen auf
Teneriffa kennt weiß auch, dass ich da eigentlich auch keine
Hilfe, oder gar entsprechende Behandlung, erwarten kann. Das ist die
ganz reale Situation.
Ich
werde hier verrecken, weil sich keiner und auch niemand zuständig
fühlt !
Und
das Einzige was dabei helfen kann ist ein entsprechendes Schreiben
der Staatsanwaltschaft, dass ich mich einem Strafverfahren, sprich
der 'Hoheitsgewalt' gemäß § 24 SGB XII Satz 1 (3)
bzw. den Auflagen der Gerichtsbarkeit in meinem Aufenthaltsland nicht
entziehen werde.
Schon
ist die Argumentation gegenüber 'Auswärtiges Amt' stimmig.
Alles
Andere kann und wird nicht funktionieren. Das ist ganz eindeutig so !
In
Deutschland geht es nach der Vorsprache und Terminvereinbarung beim
zuständigen Jobcenter dann direkt zum nächsten Amtsgericht.
Dort
beantrage ich Verfahrens - und Prozesskostenhilfe [
So eine
Verfassungsbeschwerde macht sich dabei nicht schlecht und ich bin
dann auch nur ein Verrückter mehr, welcher sein Recht einfordern
will ! ] und auch einen Anwalt. Das bekomme ich dann auch !
Eindeutige Rechtslage ...
Und
der Anwalt / die Anwältin macht dann nur seine Arbeit. Mehr ist
es nicht.
Und
freut sich auch, dass er oder sie mal etwas Sinnvolles tun kann.
Neben
der Einforderung ausstehender Sozialhilfeleistungen in Höhe von
ca. > 5.000 € seit September 2017 geht es dann auch um eine
Anzeige bei der deutschen Staatsanwaltschaft wegen Betrug. In Folge
dann die Geltendmachung von zivilrechtlichen Forderungen auch in
Deutschland gegenüber Fr. Ulrike Schneider. Besser ist das !
Die
bisher seitens der deutschen Behörden verweigerten Leistungen
seit September bis einschließlich April, plus Aufenthalt und
incl. Flug und natürlich Rückflug in meine Wahlheimat,
verpflichtend erforderlich wegen den Auflagen und der Hoheitsgewalt
meines Gastlandes, beziffere ich auf ca. > 7.000 €.
Wenn
ich Quittungen wegen Schulden, schließlich musste ich in diesem
Zeitraum meinen Lebensunterhalt irgendwie sicher stellen, kann dann
das an meinem Wohnsitz in Deutschland zuständige Sozialamt
dieses Geld auch nicht als verfügbares Vermögen werten und
dann das Geld gleich einbehalten.
Also
ganz wichtig :
Quittungen
und dabei direkt die Kontonummern meiner Gläubiger !
Das
kann eigentlich jede/r sein, der oder die hier auf Teneriffa ist und
mir geholfen hat ...
Zb.
wegen meiner Pflegebedürftigkeit gemäß § 24 SGB
XII Satz 1 ( 2 ) bei dieser Lungenentzündung Anfang November und
deswegen auch in Folge ! Oder gelegentliche Geldzuwendungen und
Unterkunft. Was auch immer zur Sicherung des lebensnotwendigen Bedarf
statthaft und notwendig erscheint !
Noch
etwas zu Notwendigkeiten im Umgang mit der Justiz / Rechtsprechung in
Spanien und auch dieser Fr. Ulrike Schneider . . .
Völlig
kontraproduktiv erscheint es hier zu „ flüchten “ !
Und dann auch die Möglichkeit rechtlicher Schritte im spanischen
Rechtssystem gegenüber meiner ehemaligen "Lebenspartnerin"
nicht mehr wahrnehmen zu können
. . .
:
NUR MEINE MEINUNG :
Zivilrechtlich
ist das ein relativ eindeutiges Ding. Für einen Anwalt einfach .
. .
Zu
mindestens hier in Spanien ! Hier wird eine Lebenspartnerschaft /
Lebensgemeinschaft gleichbedeutend wie eine ganz normale Ehe
gehandhabt. Das gilt in dem Sinne dann auch für eine
Strafanzeige in Deutschland und ebenso für die Geltendmachung
bestehender Ansprüche von Deutschland aus.
Im
deutschsprachigen Urteil steht auch eindeutig, dass sie meine
Lebenspartnerin oder auch Lebensgemeinschaft ist.
Seite
1 des Urteil, bis Heute nicht bekommen, dieses Juzgado Penal N°8
...
[
http://www.volcansolymar.org/ley01/ley_veredicto_de_scan.pdf
]
Meine
verbindliche Erwiderung dazu, welche ich so schon der Staatsanwältin
und auch diesem Pflichtanwalt geschickt habe.
[
http://www.volcansolymar.org/ley01/ley_veredicto_de_erwiderung.pdf
]
Ich
kann durch Überweisungsbelege nachweisen, dass insgesamt 85.000
€ direkt auf Konten von Ulrike Schneider von meinem Bruder als
Teil meines Erbe überwiesen wurden. Zuletzt am 27. Januar 2015
65.000 €. Ebenfalls nachweisbar ist, dass die Finca im Jahr 2013
vollkommen herunter gewirtschaftet war. Ohne Wasser - oder auch
Stromanschluss.
Und
wirklich in keinem gutem Zustand. Alles im Arsch !
2013
hatten wir schon mal Probleme wegen Geld.
Auch
das ist durch den Schriftverkehr und ebenso Zeugen nachweisbar.
Vereinbarung
meiner Investitionen 2015 in ihre S.L. war zwischen uns der Verkauf
der Finca. Und, dass ich dann mein Geld / diese Investition
vollständig wieder von ihr zurück bekomme. Schließlich
habe ich da 4 Jahre gearbeitet und auch diese Finca wieder instand
gesetzt.
Dann
werde ich am 17. September 2017 durch eine "Denuncia Falsa"
[ ~ Falschanzeige ], und der Irreführung der spanischen Justiz
in eindeutig betrügerischer Absicht, aus dem von mir
angemieteten Wohnraum entfernt.
In
dem Urteil steht gar nichts von Würgen oder irgend welchen
Würgemalen. Das ist ganz alleine auf dem Mist dieser völlig
gestörten Frau gewachsen !
Ich
habe eine Forderung von 85.000 €. Verstehe das einfach incl.
Arbeitseinsatz, Schadensersatz und auch Schmerzensgeld.
Zu
meinem Glück - das kann man so betrachten - habe ich durch diese
Falschanzeige jetzt wirklich erstklassig gute Karten in der Hand.
Zivilrechtlich,
sozusagen wegen diesem Forderungsmanagement, sehe ich da in Folge
keinerlei Problem an mein Geld wieder heran zu kommen !
Das
Problem ist aber – wie kann es auch anders sein – mal
wieder nur Geld !
So
habe ich ganz real ohne anwaltliche Vertretung zwar bisher einen
Gefängnisaufenthalt vermeiden können. Aber sonst ?! Am
heutigen Tag, 7
½ Monate
nach dieser Anzeige wegen angeblicher häuslicher Gewalt, geht
mir der Arsch immer noch völlig auf Grundeis.
Großartig
verändert hat sich da in den vergangenen 7 Monaten nichts. Gar
nichts ! Ohne Geld, um wieder halbwegs auf die Beine zu kommen, wird
sich da auch überhaupt gar nichts bewegen.
Und
jetzt kommt mir bitte nicht mit Arbeit. Beispielsweise auf einer
Finca. Was hier gang und gebe ist sind 5 € die Stunde. 6 Stunden
30 €. OK. Davon kann man leben. Hat zwar immer noch keine
Wohnung. Weil man ja keinen Arbeitsvertrag hat. Und so auch keine
soziale Absicherung.
Eine
Perspektive ergibt sich daraus nicht.
Was
ich brauche ist ein Kurzaufenthalt in Deutschland. Soweit ich Monika
und Edward richtig verstanden helfen sie mir da mit einer
Meldeadresse und auch einer Unterkunft. Die juristische Situation ist
einfach eindeutig.
Etwas
zur Situation und auch weiterführende Links . . .
http://www.volcansolymar.org/ley01/bverfg_egmr_mail.htm
Den
kompletten Schriftverkehr mit diesen Pflichtanwälten, der
Gerichtsbarkeit auf Teneriffa, und natürlich Auswärtiges
Amt seit dem 21.09.2017 bis Ende Januar :
http://www.volcansolymar.org/ley01/1lister_20180124_de.htm
Die
ausstehenden Sozialleistungen werde ich bekommen.
Dann
komme ich zurück. Und habe auch Geld [ ~ 2.000 € ] für
einen Anwalt.
Mit
dem Rest von dem Geld und der lfd. Sozialhilfe gemäß §
24 SGB XII kann ich zu mindestens hier wieder anfangen normal zu
leben. Sprich irgendwo eine Wohnung anmieten. Oder eben ein kleines
Häuschen auf dem Land.
So
etwas wie eine einstweilige Verfügung gibt es sicherlich auch im
spanischen Rechtssystem. Bei nachweisbar 85.000 € sollte es also
nicht die Schwierigkeit sein hier kurzfristig vorab 10.000 €
einklagen zu können.
Davon
kann ich mir einen alten Wagen anschaffen ( Schon mal versucht hier
auf Teneriffa ohne Wagen klar zu kommen ??? ). Und was sonst noch
notwendig ist, um als tatendurstiger Konsument seinen Marktwert hier
entsprechend zu verkaufen.
Und
jetzt kommt mir bitte nicht mit diesem wild-romantischen Höhlen
– oder auch Garagenerlebnis. Das ist keine ( = 0 ) Perspektive.
Das
sollte euch eigentlich 100 % klar sein.
Ich
kenne das jetzt 7 ½
Monate
A
L S O ! ! !
Schaden
tut so ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft in Los
Christianos. also der Sra. Procuradora de los Tribunales Francisca
Adan Diaz, ganz sicher nicht. Und auch den dabei beteiligten Personen
nicht.
Ohne
das Gespräch, und diese notwendige Hilfe dabei, bin ich völlig
im Arsch !!! Gestattet mir bitte diese treffende Wortwahl.
Aber
– mit hoher Wahrscheinlichkeitstendenz – würde ich
nach der persönlichen Vorsprache mit ( beispielsweise ) Myrna (
A ) einen neuen Pflichtanwalt bekommen und ( B ) ein wirkliches
Berufungsverfahren und ( C ) natürlich auch das Schreiben, was
ich ganz unbedingt für 'Auswärtiges Amt' bzw. dieses
Honorarkonsulat hier auf Teneriffa brauche …
Zu
Geld und auch Professionalität bei der Arbeit habe ich die
letzten Tage beim Wegschaufeln der Scheisserei von den Hundis
reichlich Zeit und Gelegenheit zum Nachdenken gehabt !
Dazu
kommt die Tage noch etwas …
Ohne
die Möglichkeit normal zu arbeiten und die Bereitstellung dabei
verbundener Notwendigkeiten kann es nicht funktionieren.
Und
dann sehe ich es auch absolut nicht ein mich in vollkommen Sinn
entleerte Energievergeudung bei irgendwelchen Aktionen, und sei es
auch nur Vorbereitung von Aktion, hinein zu begeben.
Ich
werde dann hier weiter Anne helfen. Und den Tieren.
Das
ist es dann aber auch. Mehr ist nicht möglich.
Ist
ja noch nicht mal Werkzeug da. Oder außen Strom oder was auch
immer.
:: T O P ::
Eigentlich genügt bei MoneyGram der Name des Empfängers vollkommen.
Dann klappt das . . .
Du schickst [ ~ Sie schicken ] mir dann die Nummer der Geldanweisung per Mail an
arno@volcansolymar.org
Zugegeben. MoneyGram als 'Klingelbeutel' ist rustikal.
Aber in der jetzigen Lage die beste Lösung für alle Beteiligten!
Bald etwas besser - und formal korrekt - auch auf deinem Monitor !
: Unterstützungsmöglichkeiten : : Für Sie und natürlich Dich :
: Spenden und Networking :
Wer das Aktionsbündnis - ohne das wird es nicht klappen - direkt unterstützen und eine nachhaltige Veränderung der politischen Verhältnisse herbeiführen will, kann die Aktion finanziell mit einer Spende fördern.
Die erfolgreiche Durchführung der Beschwerde / Klage ist nur mit ausreichenden Mitteln für die dabei sicher notwendige Prozessvertretung und auch geeignete Öffentlichkeitsarbeit möglich.
Eine Spendenquittung wird dann auf Wunsch zum Jahresende ausgestellt.
Auch über die Beschwerde / Klageeinreichung hinaus wird das Aktionsbündnis auf Unterstützung durch Networking und Spenden angewiesen sein, um über den Verlauf der
Aktion zu informieren und die Debatte über Demokratie in Deutschland und auch der EU, gewissermaßen ja weltweit, lebendig zu halten. Dabei helfen Sie auch, in dem Sie Ihr privates und berufliches Umfeld auf die Infomaterialien
und Spendenmöglichkeit auf dieser Homepage hinweisen.
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